Informationen zum Ausfüllen der Kostenermittlungen auf Basis der neuen Anforderungen

Allgemeine Informationen

Für alle Abrechnungen mit Abrechnungsbeginn am oder nach dem 01.01.2023 besteht die Pflicht, die CO2-Steuer korrekt auf Mieter und Vermieter aufzuteilen. Diese Aufteilung können wir in der Heizkostenabrechnung für Sie vornehmen.
Für die Aufteilung gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Auf der Abrechnung werden lediglich die CO2-Steuer für Mieter und Vermieter ausgewiesen
  • Die CO2-Steuer wird ausgewiesen, der auf den Vermieter entfallene Teil wird von den Kosten der Wohnung automatisch abgezogen

Variante 1 ist i.d.R. für Liegenschaften, in denen die Eigentümer in den Wohnungen wohnen.
Variante 2 hingegen ist geeigneter für Liegenschaften, in denen die Eigentümer überwiegend Wohnungen vermieten.

Damit die Ausweisung / der Abzug gemacht werden kann, werden in der Abrechnung diverse neue Informationen benötigt.
Diese sind:

  • Die Gesamtmenge des CO2-Ausstoßes in KG (angefallen innerhalb des Abrechnungszeitraums)
  • Der Gesamtbetrag der CO2-Steuer in Euro (angefallen innerhalb des Abrechnungszeitraums)
  • Einen Hinweise, ob die CO2-Steuer nur ausgewiesen, oder auch abgezogen werden soll
  • Einen Hinweis, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt
  • Einen Hinweis, ob nach § 9 CO2KostAufG zutreffende Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen vorliegen. Wenn ja, muss angegeben werden, um welche es sich handelt (Denkmalschutz/Milieuschutz und/oder Anschlusszwang)

Die Informationen zu CO2-Menge und CO2-Steuer finden Sie auf den Rechnungen Ihres Energielieferanten.
Energielieferungen, die vor dem 01.01.2023 getätigt wurden, dürfen bei der Aufteilung der CO2-Kosten nicht berücksichtigt werden.
Achtung! Die CO2-Menge selbst wird auch für Energielieferungen von vor dem 01.01.2023 benötigt! Lediglich die CO2-Kosten dürfen nicht angegeben werden.
Sollte der CO2-Ausstoß nicht bekannt sein, können Sie diesen unter folgendem Link ermitteln: https://deumess.de/co2-aufteilung

Hinweise für das Online-Formular

Neuerungen der Formulare Beschreibung Energiekosten Nebenkosten Heizkostenermittlung Nutzerwechsel

Hinweise für das Papierformular



Zusätzliche Informationen nach HKVO § 6a

Hinweise und Tipps zum Energiesparen

Hinweise und Tipps um Energie einzusparen finden Sie auf der Internetseite www.energiewechsel.de.
Diese Seite repräsentiert die Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
“80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel”.

Konkret sind dort Hinweise zu den folgenden Themen zu finden:

  • Sparen beim Warmwasserverbrauch (z.B. Wassersparenden Duschkopf verwenden)
  • Sparen beim Kühlen und Heizen von Wohnräumen (z.B. Heizung nicht verdecken)
  • Sparen beim Kochen, Trocknen und Bügeln (z.B. Restwärme nutzen)
  • Sparen bei effizienten Haushaltsgeräten (z.B. LED's für die Beleuchtung)
  • Sparen durch Sanierungen der Gebäude und Optimierungen der Anlagen (z.B. Hydraulischer Abgleich)
  • Mittelfristige Einsparmöglichkeiten (Energiespartipps durch die Verbraucherzentrale)
  • Langfristige Einsparmöglichkeiten (z.B. Neue Wärmeerzeuger einbauen)

Des Weiteren sind drei Online-Checks verfügbar, um herauszufinden wieviel Energie man zu Hause sparen kann.


Vergleichswerte Endenergie (Endenergieverbrauch) für den normierten Durchschnittsnutzer

Endenergie Wohnfläche AE 10 % 50 % 90 % sehr hoher Verbrauch

Erhobene Steuern, Abgaben und Zölle

Eine Übersicht, welche Steuern, Abgaben und Zölle in den Kosten der verschiedenen Energieträger enthalten sind, finden Sie unter:
https://deumess.de/ida

Streitbeilegungsverfahren

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.

Anschrift:Kontakt:
Straßburger Str. 8mail@verbraucher-schlichter.de
77694 Kehlhttps://www.verbraucher-schlichter.de
 +49 7851 / 7 95 79 40